Gemäß § 26c der Satzung der VerbundVolksbank OWL eG findet im Jahr 2025 turnusgemäß eine Wahl zur Vertreterversammlung der VerbundVolksbank OWL eG statt. Gewählt werden von den Mitgliedern die Vertreter für die Vertreterversammlung der VerbundVolksbank OWL eG.
Die zu diesem Zweck vom Wahlausschuss unserer Bank aufgestellte Wahlliste liegt zusammen mit der Wahlordnung ab heute für die Dauer von zwei Wochen in den Hauptstellen der sieben Zweigniederlassungen der VerbundVolksbank OWL eG (Volksbank Paderborn, Volksbank Höxter, Volksbank Detmold, Volksbank Minden, Volksbank Brilon, Volksbank Büren-Salzkotten, Bankverein Werther) sowie deren BeratungsCentern und Filialen während der üblichen Geschäftszeiten oder nach telefonischer Rücksprache zur Einsicht durch die Mitglieder aus.
Weitere Listen können von den Mitgliedern der Genossenschaft gemäß §§ 3 und 4 der Wahlordnung innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegefrist, also spätestens bis zum 10. Januar 2025, bei uns eingereicht werden. Vorher eingereichte Listen können nicht berücksichtigt werden. Die Listen müssen 328 wählbare Vertreter und 29 wählbare Ersatzvertreter enthalten und von mindestens 150 Mitgliedern unterzeichnet sein (§ 3 Abs. 1 der Wahlordnung).
Paderborn, 6. Dezember 2024
VerbundVolksbank OWL eG
Der Wahlausschuss
gez. Joachim Pahn, Vorsitzender