Ein Rückenleiden oder psychische Probleme – diese gesundheitlichen Einschränkungen sind die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit. Unabhängig von Alter und Beruf trifft sie jeden vierten Arbeitnehmer im Laufe seines Berufslebens. Wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, erhalten Sie vom Staat in der Regel nur minimale Leistungen. Um in dieser Situation Ihren Lebensstandard zu halten, ist eine private Vorsorge unumgänglich. Mit der R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung schützen Sie sich gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Leistungen
- Auf Ihre individuelle Situation abgestimmte Versicherungsdauer und Rentenhöhe
- Sie erhalten ab 50 % Berufsunfähigkeit die volle Berufsunfähigkeitsrente.
- Sie genießen auch dann rückwirkend vollen Versicherungsschutz, wenn Sie die eingetretene Berufsunfähigkeit erst später melden.
- Sie können nicht auf andere Berufe verwiesen werden (Verzicht auf abstrakte Verweisung).
- Sie haben durch den Einschluss einer Dynamik die Möglichkeit, Ihre Beiträge und somit auch Ihre Berufsunfähigkeitsrente kontinuierlich zu erhöhen.
- Sie können eine garantierte Rentensteigerung wählen, um die Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsbezug zu erhöhen.
- Bei der Überschussverwendungsart „Beitragsverrechnung“ werden die Überschüsse mit den Beiträgen verrechnet, sodass Sie niedrigere Beiträge zahlen. Stattdessen können Sie die erwirtschafteten Überschüsse auch verzinslich ansammeln. Diese Überschüsse werden bei Ablauf der Versicherung oder im Todesfall steuerfrei ausgezahlt.
- Sie haben im Rahmen der Nachversicherung die Möglichkeit, bei bestimmten Lebensereignissen wie z. B. Familienzuwachs oder Karrieresprung, die Höhe Ihrer Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen.
Unsere Beratung

Gerne beraten wir Sie ausführlich. Gemeinsam mit unserem Partner, der R+V Versicherung, bieten wir Ihnen individuelle Lösungen für Ihre Absicherungswünsche an.
Häufige Fragen
Sie erhalten die monatlichen Rentenzahlungen für die Dauer Ihrer Berufsunfähigkeit – längstens bis zum Ende der vereinbarten Versicherungsdauer.
Ja, die Berufsunfähigkeitsversicherung umfasst einen weltweiten Schutz und gilt auch bei einem dauerhaften Auslandsaufenthalt.
Von einem Berufswechsel bleibt Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung unberührt. Allerdings sollten Sie bei einer Erhöhung Ihres Jahreseinkommens über eine mögliche Anpassung der Berufsunfähigkeitsrente nachdenken.
Durch die erwirtschafteten Überschüsse können Sie Ihre Beiträge reduzieren oder die Überschüsse verzinslich ansammeln. Bei Ablauf der Versicherungsdauer oder im Todesfall werden sie dann steuerfrei ausgezahlt.
Die volle Erwerbsminderung ist dann gegeben, wenn die Erwerbsfähigkeit derart eingeschränkt ist, dass Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden täglich verrichtet werden können.
Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Antragsteller auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt – unabhängig vom erlernten Beruf – nur noch drei bis unter sechs Stunden täglich tätig sein kann.
Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung gilt nur für Personen, die bis 1961 geboren sind. Alle jüngeren Personen sind nicht vom Staat versichert. Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung vermeiden Sie das Risiko eines finanziellen Kollapses.
Für alle Personen, die auf ihr Gehalt angewiesen sind, wie z. B. Arbeitnehmer, Beamte oder Selbstständige, sowie alle Personen, die noch keine oder geringe gesetzliche Ansprüche haben, wie z. B. Schüler, Azubis, Studenten, Berufsstarter.
Auch für Hausfrauen oder -männer kann die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung ein entscheidender finanzieller Ausgleich bei einer notwendigen Beschäftigung von Haushaltshilfen und/oder für die Kinderbetreuung sein.