Die aktuelle Situation bringt besondere Belastungen – gerade auch für Unternehmer und Selbstständige – mit sich. Bei der Bewältigung dieser Herausforderungen möchten wir Sie bestmöglich unterstützen. Gemeinsam finden wir Lösungen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken und die aktuelle Krise zu meistern. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Hilfsangebote für Unternehmen und Selbstständige sowie Informationen zu unserer Erreichbarkeit und unseren Services geben.
Unterstützung in der Corona-Krise
Unser Angebot für Selbstständige und Unternehmen
Zuletzt geändert am 18. Dezember 2020
Im Überblick:
KfW-Förderkredite und andere Hilfsprogramme
- KfW-Unternehmerkredit
- Risikoübernahme bei Betriebsmittel- und Investitionskrediten:
Große Unternehmen: bis zu 80 Prozent
Kleine und mittlere Unternehmen: bis zu 90 Prozent
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Sie kleinere oder auch große Kreditbeträge bis zu 100 Mio. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf
- 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
- den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
- 50 Prozent der Gesamtverschuldung oder 30 Prozent der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe bei Krediten über 25 Mio. Euro.
- ERP-Gründerkredit Universell
- Risikoübernahme bei Betriebsmittel- und Investitionskrediten:
Große Unternehmen: bis zu 80 Prozent
Kleine und mittlere Unternehmen: bis zu 90 Prozent
Wenn Ihr Unternehmen mindestens 3 Jahre am Markt aktiv ist bzw. 2 Jahresabschlüsse vorweisen kann, können Sie für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) kleinere oder auch große Kreditbeträge bis zu 100 Mio. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf
- 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
- den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
- 50 Prozent der Gesamtverschuldung oder 30 Prozent der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe bei Krediten über 25 Mio. Euro.
- ERP-Gründerkredit – Universell – ohne Risikoübernahme
- kleine, mittlere und große Unternehmen
- Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen
- Beantragung über die VerbundVolksbank OWL als Hausbank
- KfW-Schnellkredit 2020
- Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
- 100 Prozent Risikoübernahme durch die KfW
- Maximaler Kreditbetrag: bis zu 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019
für Unternehmensgruppen bis einschließlich zehn Beschäftigte beim antragstellenden Unternehmen: maximal 300.000 Euro;
für Unternehmensgruppen mit mehr als 10 bis einschließlich 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen: maximal 500.000 Euro;
für Unternehmensgruppen mit mehr als 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen: maximal 800.000 Euro - Laufzeit bis zu 10 Jahre, zwei Tilgungsfreijahre
- Voraussetzungen: Das Unternehmen hat in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt (bzw. seit dem Start am Markt, falls der Zeitraum kürzer ist) und ist mindestens seit Januar 2019 am Markt. Die Förderung ist unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten.
- Beantragung über die VerbundVolksbank OWL als Hausbank
- NRW.Bank.Universalkredit
- Hilfe bei Liquiditätsengpässen, Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen
- Haftungsfreistellung von bis zu 80 Prozent zugunsten der Hausbank
- Haftungsfreistellungsbeträge bis 250.000 Euro: Kreditzusage in der Regel innerhalb von 72 Stunden durch die NRW.Bank
- Beantragung über die VerbundVolksbank OWL als Hausbank
- Zweck der Ausfallbürgschaft: Stärkung der Sicherheiten
- maximale Höhe des Bürgschaft: 2,5 Millionen Euro
- beschleunigte Verfahren für Bürgschaften bis 500.000 Euro:
Kredite bis 250.000 Euro als Expressbürgschaft mit einer Entscheidung innerhalb von 72 Stunden
Kredite bis 500.000 Euro mit einer Entscheidung innerhalb von 72 Stunden nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen - lediglich 50 Prozent des regulären Bearbeitungsentgeltes im Rahmen von Corona-bedingten Liquiditätsfinanzierungen
- Beantragung über die VerbundVolksbank OWL als Hausbank
Förderkredite beantragen –
schnell und unbürokratisch
Die öffentlichen Kreditprogramme beantragen Sie einfach bei uns als Hausbank. Damit wir Ihnen schnell helfen können, schicken Sie uns Ihre Anfrage online. Über unsere Anfragestrecke können Sie uns die benötigten Unterlagen schnell und einfach zur Verfügung stellen:
- Jahresabschluss 2018
- vorläufiger Jahresabschluss 2019, alternativ BWA 2019 inkl. Summen- und Saldenliste
- Kurze (coronabedingte) Situationsbeschreibung und Erläuterung bereits eingeleiteter Maßnahmen (z.B. Beantragung Kurzarbeitergeld, Ausweitung Lieferantenkredite, Aussetzung Pachtzahlungen, ...)
- Liquiditätsplanung/Herleitung des Liquiditätsbedarfs für 2020 und 2021
- Rentabilitätsplanung 2020 (einschließlich Krisenauswirkung) und 2021
Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen
Die Bundesregierung und die Länder haben ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen, die durch die Auswirkungen der Corona-Krise (Coronavirus, SARS-CoV-2, Covid-19) in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, errichtet. Das Hilfspaket für Beschäftigte und Unternehmen umfasst verschiedene Sofortmaßnahmen.
Die Bundesregierung unterstützt Solo-Selbstständige, Unternehmen und Einrichtungen, die von der temporären Schließung betroffen sind. Dazu zählen die außerordentlichen Wirtschaftshilfen für November und Dezember. Direkt und indirekt Betroffenen (unter bestimmten Voraussetzungen auch mittelbar Betroffenen) erhalten für den Zeitraum der Schließungen Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des Vergleichsumsatzes aus dem Jahr 2019.
Weitere Informationen:
Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können umfassende Zuschüsse als Überbrückungshilfe II erhalten. Die Überbrückungshilfe II läuft bis zum 31. Dezember 2020. Sie wird als Überbrückungshilfe III ab dem 1. Januar bis Ende Juni 2021 verlängert und erweitert. Die Zugangsbedingungen werden zudem vereinfacht. Die Überbrückungshilfe soll als Vorschuss ausgezahlt werden, auch wenn die konkreten Umsatzeinbußen während der Laufzeit Dezember 2020 bis Juni 2021 bei Antragstellung noch nicht feststehen.
Auch Solo-Selbstständige und Freiberufler können einen Antrag stellen, wenn sie die Programmvoraussetzungen erfüllen. Gleiches gilt für gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen. Die neue Überbrückungshilfe III umfasst auch die sogenannte „Neustarthilfe für Solo-Selbstständige“. Damit soll der besonderen Situation von Solo-Selbstständigen, insbesondere Künstlerinnen und Künstlern und Kulturschaffenden, Rechnung getragen werden.
Weitere Informationen
Unternehmen können Kurzarbeitergeld unter erleichterten Voraussetzungen erhalten. So kann Kurzarbeitergeld unter anderem bereits dann beantragt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind. Informationen der Agentur für Arbeit für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld finden Sie hier.
Sollten Sie zum Beispiel aufgrund von Corona-Erkrankungen in Ihrem Betrieb durch die Gesundheitsbehörde aufgefordert werden, Ihren Betrieb (vorübergehend) zu schließen, so können Sie auf Antrag die in dieser Zeit gezahlten Löhne für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückerstattet bekommen.
Die Liquidität von Unternehmen wird durch steuerliche Maßnahmen verbessert. Zu diesem Zweck werden Stundungen von Steuerzahlungen erleichtert und Vorauszahlungen können leichter abgesenkt werden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet. Diese Maßnahmen sind echte Hilfen für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größenordnung.
Bei steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Steuerberater.
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für geschädigte Unternehmen war bis zum 30.09.2020 befristet. Ein Gesetz, das die Insolvenzaussetzung bis zum 31. Dezember 2020 verlängert, ist mittlerweile in Kraft getreten. Diese Verlängerung gilt nur für Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie überschuldet sind, ohne zahlungsunfähig zu sein.
Wohnungseigentümergemeinschaften
Es wurden vorübergehende Möglichkeiten geschaffen, betroffene Rechtsformen in die Lage zu versetzen, auch bei weiterhin bestehenden Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten erforderliche Beschlüsse zu fassen und handlungsfähig zu bleiben. Dabei geht es beispielsweise um die Online-Teilnahme an Hauptversammlungen, Verkürzungen von Einberufungspflichten und die Durchführung von Versammlungen ohne physische Präsenz.
Wir sind für Sie da!
KundenCentrum
Bei allgemeinen Fragen und Themen, zum Beispiel Überweisungen, Kontostandsabfragen oder Online-Banking, hilft Ihnen auch unser KundenCentrum von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter 05251 294-0 weiter.
Bargeldversorgung
Die Bargeldversorgung für Gewerbekunden ist flächendeckend gesichert.
Unsere Geldautomaten und SB-Filialen stehen Ihnen uneingeschränkt wie gewohnt zur Verfügung.