Die aktuelle Situation bringt besondere Belastungen – gerade auch für Unternehmer und Selbstständige – mit sich. Bei der Bewältigung dieser Herausforderungen möchten wir Sie bestmöglich unterstützen. Gemeinsam finden wir Lösungen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken und die aktuelle Krise zu meistern. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einen Überblick über die Hilfsangebote für Unternehmen und Selbstständige sowie Informationen zu unserer Erreichbarkeit und unseren Services geben.
Unterstützung in der Corona-Krise
Unser Angebot für Selbstständige und Unternehmen
Zuletzt geändert am 12. Januar 2022
Förderkredite und Ausfallbürgschaften
Als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler sind Sie durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und benötigen einen Kredit? Um Ihre Liquidität zu verbessern und laufende Kosten zu decken, können Sie Förderkredite und Ausfallbürgschaften beantragen. Die Details zu den einzelnen Programmen finden Sie direkt bei den öffentlichen Förderinstituten.
Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank NRW
So beantragen Sie Förderkredite
Die öffentlichen Kreditprogramme beantragen Sie einfach bei uns als Hausbank. Damit wir Ihnen schnell helfen können, schicken Sie uns Ihre Anfrage online. Über unsere Anfragestrecke können Sie uns die benötigten Unterlagen schnell und einfach zur Verfügung stellen.
Staatliche Liquiditätshilfen
Im Zuge der aktuellen Lage in der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung die Hilfsangebote für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den Einschränkungen besonders betroffen sind, erneut verlängert.
Wenn Sie die November- und Dezemberhilfe 2020 in Anspruch genommen haben, finden Sie hier Informationen zur Schlussabrechnung.
Die Härtefallhilfen unterstützen Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie in Not geraten sind, im besonderen Einzelfall. Sie richten sich speziell an solche Unternehmen, bei denen die bestehenden Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen nicht greifen, zum Beispiel die Überbrückungshilfen, die Novemberhilfe und die Dezemberhilfe.
Unternehmen können Kurzarbeitergeld unter erleichterten Voraussetzungen erhalten. So kann Kurzarbeitergeld unter anderem bereits dann beantragt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind. Informationen der Agentur für Arbeit für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld finden Sie hier.
Für Unternehmen gelten in der Corona-Pandemie zahlreiche steuerliche Hilfen und Vereinfachungen. Dazu zählen beispielsweise die Stundung von Steuerzahlungen und erleichterte Anpassung von Steuervorauszahlungen sowie verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten. Bei steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Steuerberater.
Wir sind für Sie da!

Unsere BeratungsCenter und Filialen sind wie gewohnt für Sie geöffnet. Die Geldautomaten und SB-Filialen stehen Ihnen uneingeschränkt zur Verfügung. Zudem hilft unser KundenCentrum Ihnen von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter 05251 294-0 gerne weiter.