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Eine Person guckt auf ein Handy auf demdas Volksbank-Logo zu sehen ist.

EU-Verordnung zur Echtzeitüberweisung

Mit der EU-Verordnung Nr. 2024/886 zu Echtzeitüberweisungen treten per 9. Oktober 2025 weitere Änderungen im Überweisungsverkehr in Kraft.

Diese Änderungen führen dazu, dass wir unsere betroffenen Sonderbedingungen aktualisieren und neu mit Ihnen vereinbaren müssen. Sie werden hierüber in den kommenden Monaten schriftlich informiert.

Die ersten Änderungen - Verkürzung der Ausführungsfrist und Entgeltgleichheit - sind bereits per 09.01.2025 wirksam geworden. Genauere Informationen hierzu finden Sie unten.

Änderung der Betragsgrenze

Ab dem 05. Oktober entfällt die derzeit gültige Betragsbegrenzung für Echtzeitüberweisungen.

Verkürzung der Ausführungsfrist

Die Ausführungsfrist für Echtzeitüberweisungen wird von 20 auf 10 Sekunden verkürzt. 

Echtzeitüberweisung auf allen Kanälen

Die EU-Verordnung sieht vor, dass Echtzeitüberweisungen auf allen Kanälen möglich sind. Bisher konnten Echtzeitüberweisungen ausschließlich „online“ getätigt werden. Ab dem 05.10.2025 wird die Echtzeitüberweisung auf allen Kanälen angeboten.

Zustimmung Sonderbedingungen Girokonten

Die neuen gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Union zur Abwicklung von „Standard“-Überweisungen in Euro und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ermöglichen eine erweiterte Nutzung der Echtzeitüberweisungen. Vor diesem Hintergrund nehmen wir Anpassungen in den Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr vor. Zudem passen wir weitere Dienstleistungen im Zahlungsverkehr und damit verbundene Kundenbedingungen an.

 

Vertragsunterlagen

Ihre Zustimmung bis zum 05. Oktober 2025

Aufgrund der geänderten BGH-Rechtsprechung und unserer Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen bitten wir alle Kontoinhaber von Girokonten, diesen Änderungen aktiv zuzustimmen. Die Zustimmung ist ganz einfach im Online-Banking, per QR-Code, telefonisch oder persönlich möglich. Die Änderungen werden mit Ihrer Zustimmung am 05. Oktober 2025 wirksam.

Bitte beachten Sie, dass mit der Zustimmung keine Preise angepasst werden.

So einfach funktioniert es

Im Online-Banking
Sofern Sie unser Online-Banking nutzen und Ihr Schreiben über das elektronische Postfach erhalten haben, wird Ihnen bei der Anmeldung im Online-Banking automatisch ein Zustimmungs­formular angezeigt. Bestätigen Sie die Änderung dort mit wenigen Klicks.

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QR-Code nutzen
Sie haben ein persönliches Schreiben über das elektronische Postfach oder per Post erhalten. Scannen Sie den dort abgebildeteten QR-Code, geben Sie die zugehörige PIN aus dem Brief ein und erteilen Sie dann über den Button „Zustimmen” Ihr Einverständnis.

Telefonisch
Rufen Sie in unserem KundenCentrum unter 05251 294-444 an.

Persönlich
Sprechen Sie mit unseren Mitarbeitern vor Ort. Wir erledigen alle weiteren Schritte für Sie.

Stimmen Sie bitte bis zum 5. Oktober 2025 zu

Unser Leistungsversprechen und unsere Dienstleistungen können wir dauerhaft nur dann halten, wenn wir alle Kunden auf derselben Vertragsgrundlage betreuen. Daher benötigen wir zwingend Ihre Zustimmung bis zum 5. Oktober 2025. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter

Mann in kariertem Hemd und gelocktem Harr arbeitet in seiner Werkstatt an seinem Laptop

Empfängerüberprüfung

Es gibt neue gesetzliche Vorgaben für Überweisungen - spätestens ab dem 9. Oktober 2025 müssen Firmenkunden eine Empfängerüberprüfung vor der Freigabe von Überweisungen durchführen.

Mehr erfahren

Die Umsetzung zur Barrierefreiheit entspricht noch nicht vollständig den gesetzlichen Anforderungen. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich an unser KundenCentrum unter 05251 294-0.