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Eine Person guckt auf ein Handy auf demdas Volksbank-Logo zu sehen ist.

EU-Verordnung zur Echtzeitüberweisung

Mit der EU-Verordnung Nr. 2024/886 zu Echtzeitüberweisungen treten per 9. Oktober 2025 weitere Änderungen im Überweisungsverkehr in Kraft.

Diese Änderungen führen dazu, dass wir unsere betroffenen Sonderbedingungen aktualisieren und neu mit Ihnen vereinbaren müssen. Sie werden hierüber in den kommenden Monaten schriftlich informiert.

Die ersten Änderungen - Verkürzung der Ausführungsfrist und Entgeltgleichheit - sind bereits per 09.01.2025 wirksam geworden. Genauere Informationen hierzu finden Sie unten.

Änderung der Betragsgrenze

Ab dem 05. Oktober entfällt die derzeit gültige Betragsbegrenzung für Echtzeitüberweisungen.

Verkürzung der Ausführungsfrist

Die Ausführungsfrist für Echtzeitüberweisungen wird von 20 auf 10 Sekunden verkürzt. 

Echtzeitüberweisung auf allen Kanälen

Die EU-Verordnung sieht vor, dass Echtzeitüberweisungen auf allen Kanälen möglich sind. Bisher konnten Echtzeitüberweisungen ausschließlich „online“ getätigt werden. Ab dem 05.10.2025 wird die Echtzeitüberweisung auf allen Kanälen angeboten.

Empfängerüberprüfung / Verification of Payee – Mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr

Eine zentrale Neuerung der EU-Verordnung 2024/886 ist die Empfängerüberprüfung bzw. „Verification of Payee“ (kurz: VOP) bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen innerhalb der EU/EWR. Diese Überprüfung soll betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen verhindern und so den Schutz des Zahlers erhöhen.

Was bedeutet das für Sie in der Praxis ?

Ab dem 05. Oktober 2025 wird bei SEPA-Überweisung oder SEPA-Echtzeitüberweisung bei der Verbundvolksbank OWL grundsätzlich eine Empfängerüberprüfung durchgeführt. Dabei wird geprüft, ob der vom Zahler angegebene Name des Zahlungsempfängers mit dem Namen des Kontoinhabers der angegebenen IBAN übereinstimmt. Das Ergebnis wird Ihnen innerhalb weniger Sekunden ermittelt und Sie entscheiden über die Ausführung der Überweisung.

  • „Match“ (grün): Übereinstimmung beim Empfängernamen

  • „Close Match“ (gelb): geringe Abweichungen beim Empfängernamen

  • „No Match“ (rot): keine Übereinstimmung beim Empfängernamen

  • „Check cannot be performed“ (weiß): Prüfung aus verschiedenen Gründen nicht möglich

 

Die Darstellung ist beispielhaft und kann je nach Überweisungskanal variieren. 

 

Welche Vorteile entstehen Ihnen als Kunde?

  • Zusätzliche Sicherheit bei der Erteilung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen

  • Einfache und schnelle Transaktion möglich

  • Die Echtzeitüberweisung steht Ihnen 24/7 an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung

Zustimmung Sonderbedingungen Girokonten

Die neuen gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Union zur Abwicklung von „Standard“-Überweisungen in Euro und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ermöglichen eine erweiterte Nutzung der Echtzeitüberweisungen. Vor diesem Hintergrund nehmen wir Anpassungen in den Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr vor. Zudem passen wir weitere Dienstleistungen im Zahlungsverkehr und damit verbundene Kundenbedingungen an.

 

Vertragsunterlagen

Ihre Zustimmung bis zum 05. Oktober 2025

Aufgrund der geänderten BGH-Rechtsprechung und unserer Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen bitten wir alle Kontoinhaber von Girokonten, diesen Änderungen aktiv zuzustimmen. Die Zustimmung ist ganz einfach im Online-Banking, per QR-Code, telefonisch oder persönlich möglich. Die Änderungen werden mit Ihrer Zustimmung am 05. Oktober 2025 wirksam.

Bitte beachten Sie, dass mit der Zustimmung keine Preise angepasst werden.

So einfach funktioniert es

Im Online-Banking
Sofern Sie unser Online-Banking nutzen und Ihr Schreiben über das elektronische Postfach erhalten haben, wird Ihnen bei der Anmeldung im Online-Banking automatisch ein Zustimmungs­formular angezeigt. Bestätigen Sie die Änderung dort mit wenigen Klicks.

Zum Online-Banking

QR-Code nutzen
Sie haben ein persönliches Schreiben über das elektronische Postfach oder per Post erhalten. Scannen Sie den dort abgebildeteten QR-Code, geben Sie die zugehörige PIN aus dem Brief ein und erteilen Sie dann über den Button „Zustimmen” Ihr Einverständnis.

Telefonisch
Rufen Sie in unserem KundenCentrum unter 05251 294-444 an.

Persönlich
Sprechen Sie mit unseren Mitarbeitern vor Ort. Wir erledigen alle weiteren Schritte für Sie.

Stimmen Sie bitte bis zum 5. Oktober 2025 zu

Unser Leistungsversprechen und unsere Dienstleistungen können wir dauerhaft nur dann halten, wenn wir alle Kunden auf derselben Vertragsgrundlage betreuen. Daher benötigen wir zwingend Ihre Zustimmung bis zum 5. Oktober 2025. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter

Informationen für Firmenkunden

Die EU-Regulierung zu Instant Payments (EU No. 2024/886) zielt darauf ab, die Nutzung und Akzeptanz von SEPA-Echtzeitüberweisungen zu fördern. Ab dem 5. Oktober 2025 sind alle Zahlungsdienstleister verpflichtet, die Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VOP) durchzuführen, um den Schutz der Zahler zu erhöhen. Diese Regelung betrifft sowohl SEPA-Echtzeitüberweisungen als auch SEPA-Überweisungen. 

1. Einführung in die Empfängerüberprüfung (VOP)  


Die VOP umfasst die Prüfung der Empfängerdaten, insbesondere den Abgleich der IBAN des Zahlungsempfängers mit dem hinterlegten Namen bei der Empfängerbank. Der VOP Status Report, der die Ergebnisse dieser Prüfung enthält, muss vor der Autorisierung der Zahlung zur Kenntnis genommen werden. 

 Ergebnisse der VOP-Prüfung: 

  • Match: Empfängername stimmt mit dem hinterlegten Namen überein. 

  • Close Match: Empfängername stimmt nahezu überein; tatsächliche Stammdaten werden zurückgeliefert. 

  • No Match: Empfängername stimmt nicht überein. 

  • Not possible or applicable: Prüfung kann aus verschiedenen Gründen nicht durchgeführt werden. 

2. Änderungen im EBICS-Verfahren 

 

Ab dem 5. Oktober 2025 werden neue EBICS-Geschäftsvorfälle (Auftragsarten) für die Einreichung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen eingeführt: 

  • Opt-Out: Einreichung ohne VOP-Prüfung. 

  • Opt-In: Einreichung mit VOP-Prüfung. 

Für Dateien mit mehreren Zahlungen gilt, dass die VOP-Prüfung nur für die gesamte Datei erforderlich ist. Bei Einzelzahlungen muss der Firmenkunde sicherstellen, dass die Empfängerdaten korrekt sind, da hier die VOP-Prüfung nicht automatisch erfolgt. 

3. Verteilte Elektronische Unterschrift (VEU) 

Die VEU wird bei der Einreichung von Dateien mit VOP-Prüfung verwendet. Der Ablauf sieht vor, dass nach der VOP-Prüfung die Datei autorisiert oder storniert werden muss. 

  • Wichtige Schritte: 

  • Bei Einreichung wird die Datei zur VOP-Prüfung weitergeleitet. 

  • Nach Abschluss der Prüfung steht die Datei zur Autorisierung bereit. 

  • Der VOP Status Report muss zur Kenntnis genommen werden, bevor die Autorisierung erfolgt. 

4. Vertragliche Änderungen 

Die Umsetzung der Instant Payments Regulierung erfordert Anpassungen in den bestehenden Vereinbarungen zwischen Zahlungsdienstleistern und Firmenkunden. Die Zahlungsdienstleister werden ihre Kunden entsprechend kontaktieren, um die notwendigen Änderungen zu besprechen. 

Fazit 

Diese Informationen sind entscheidend, um sich auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten. Wir empfehlen, interne Prozesse und Softwarelösungen rechtzeitig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um die neuen Anforderungen der VOP und des EBICS-Verfahrens zu erfüllen. Die korrekte Handhabung dieser Änderungen ist entscheidend, um Verzögerungen und Fehler bei der Zahlungsabwicklung zu vermeiden. 

Die Umsetzung zur Barrierefreiheit entspricht noch nicht vollständig den gesetzlichen Anforderungen. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich an unser KundenCentrum unter 05251 294-0.