Überblick der Veränderungen
Wegfall der Betragsgrenze
Ab dem 5. Oktober 2025 entfällt die derzeit gültige Betragsbegrenzung für Echtzeitüberweisungen.
Verkürzung der Ausführungsfrist
Die Ausführungsfrist für Echtzeitüberweisungen wird von 20 auf 10 Sekunden verkürzt.
Echtzeitüberweisung auf allen Kanälen
Die EU-Verordnung sieht vor, dass Echtzeitüberweisungen auf allen Kanälen möglich sind. Bisher konnten Echtzeitüberweisungen ausschließlich „online“ getätigt werden. Ab dem 5. Oktober 2025 wird die Echtzeitüberweisung auf allen Kanälen angeboten.
Empfängerüberprüfung/Verification of Payee
Eine zentrale Neuerung ist die Empfängerüberprüfung bzw. „Verification of Payee“ (kurz: VOP) bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen innerhalb der EU/EWR. Diese Überprüfung soll betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen verhindern und so den Schutz des Zahlers erhöhen.