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Sommerbonus für Ihr Festgeld

Jetzt Vorteile nutzen und 2,30 % p. a. für 3 Jahre sichern*

Sichern Sie sich jetzt unseren Sommerbonus für Ihr Erspartes. Für alle Festgelder mit einer Laufzeit von drei Jahren, die Sie in der Zeit vom 1. August bis 30. September 2025 vereinbaren, erhalten Sie einen Zinsaufschlag von 0,2 Prozent p. a. gegenüber der normalen Kondition.

Kurze Laufzeit

Sie legen sich für nur drei Jahre fest und können danach neu entscheiden, wie Sie Ihr Geld anlegen möchten.

Maximale Sicherheit

Während der 36-monatigen Laufzeit profitieren Sie von einer festen Verzinsung ohne Risiko.

Hohe Rendite

Durch unseren Sommerbonus sichern Sie sich eine jährliche Verzinsung von 2,30 Prozent*.

Konditionen

* Beispiel für ein Festgeld bis 500.000 Euro, Laufzeit 3 Jahre, Angebot freibleibend.
Laufzeitab 5.000 Euroab 25.000 Euroab 50.000 Euroab 500.000 Euro
3 Jahre2,10 % p. a.2,10 % p. a.2,10 % p. a.2,25 % p. a.
Sommerbonus0,2 % p. a.0,2 % p. a.0,2 % p. a.0,2 % p. a.
Gesamtzinssatz2,30 % p. a.2,30 % p. a.2,30 % p. a.2,45 % p. a.

FAQ zum Festgeld

Kann ich das Festgeld vorzeitig kündigen?

Wünsche können sich natürlich ändern. Wenn Sie sich aber für ein Festgeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist leider ausgeschlossen.

Wann erhalte ich Zinsen?

Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes gutgeschrieben. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als Festgeld an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres.

Was passiert mit der Festgeldanlage im Todesfall?

Wenn der Kontoinhaber oder die Kontoinhaberin verstirbt, wird das Festgeldkonto auf die erbberechtigten Personen überschrieben.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

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