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Eine Person guckt auf ein Handy auf demdas Volksbank-Logo zu sehen ist.

EU-Verordnung zur Echtzeitüberweisung

Mit der EU-Verordnung Nr. 2024/886 zu Echtzeitüberweisungen treten per 9. Oktober 2025 weitere Änderungen im Überweisungsverkehr in Kraft.

Diese Änderungen führen dazu, dass wir unsere betroffenen Sonderbedingungen aktualisieren und neu mit Ihnen vereinbaren müssen. Sie werden hierüber in den kommenden Monaten schriftlich informiert.

Die ersten Änderungen - Verkürzung der Ausführungsfrist und Entgeltgleichheit - sind bereits per 09.01.2025 wirksam geworden. Genauere Informationen hierzu finden Sie unten.

Änderung der Betragsgrenze

Ab dem 05. Oktober entfällt die derzeit gültige Betragsbegrenzung für Echtzeitüberweisungen.

Verkürzung der Ausführungsfrist

Die Ausführungsfrist für Echtzeitüberweisungen wird von 20 auf 10 Sekunden verkürzt. 

Echtzeitüberweisung auf allen Kanälen

Die EU-Verordnung sieht vor, dass Echtzeitüberweisungen auf allen Kanälen möglich sind. Bisher konnten Echtzeitüberweisungen ausschließlich „online“ getätigt werden. Ab dem 05.10.2025 wird die Echtzeitüberweisung auf allen Kanälen angeboten.

Empfängerüberprüfung / Verification of Payee – Mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr

Eine zentrale Neuerung der EU-Verordnung 2024/886 ist die Empfängerüberprüfung bzw. „Verification of Payee“ (kurz: VOP) bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen innerhalb der EU/EWR. Diese Überprüfung soll betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen verhindern und so den Schutz des Zahlers erhöhen.

Was bedeutet das für Sie in der Praxis ?

Ab dem 05. Oktober 2025 wird bei SEPA-Überweisung oder SEPA-Echtzeitüberweisung bei der Verbundvolksbank OWL grundsätzlich eine Empfängerüberprüfung durchgeführt. Dabei wird geprüft, ob der vom Zahler angegebene Name des Zahlungsempfängers mit dem Namen des Kontoinhabers der angegebenen IBAN übereinstimmt. Das Ergebnis wird Ihnen innerhalb weniger Sekunden ermittelt und Sie entscheiden über die Ausführung der Überweisung.

  • „Match“ (grün): Übereinstimmung beim Empfängernamen

  • „Close Match“ (gelb): geringe Abweichungen beim Empfängernamen

  • „No Match“ (rot): keine Übereinstimmung beim Empfängernamen

  • „Check cannot be performed“ (weiß): Prüfung aus verschiedenen Gründen nicht möglich

 

Die Darstellung ist beispielhaft und kann je nach Überweisungskanal variieren. 

 

Welche Vorteile entstehen Ihnen als Kunde?

  • Zusätzliche Sicherheit bei der Erteilung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen

  • Einfache und schnelle Transaktion möglich

  • Die Echtzeitüberweisung steht Ihnen 24/7 an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung

Zustimmung Sonderbedingungen Girokonten

Die neuen gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Union zur Abwicklung von „Standard“-Überweisungen in Euro und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ermöglichen eine erweiterte Nutzung der Echtzeitüberweisungen. Vor diesem Hintergrund nehmen wir Anpassungen in den Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr vor. Zudem passen wir weitere Dienstleistungen im Zahlungsverkehr und damit verbundene Kundenbedingungen an.

 

Vertragsunterlagen

Ihre Zustimmung bis zum 05. Oktober 2025

Aufgrund der geänderten BGH-Rechtsprechung und unserer Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen bitten wir alle Kontoinhaber von Girokonten, diesen Änderungen aktiv zuzustimmen. Die Zustimmung ist ganz einfach im Online-Banking, per QR-Code, telefonisch oder persönlich möglich. Die Änderungen werden mit Ihrer Zustimmung am 05. Oktober 2025 wirksam.

Bitte beachten Sie, dass mit der Zustimmung keine Preise angepasst werden.

So einfach funktioniert es

Im Online-Banking
Sofern Sie unser Online-Banking nutzen und Ihr Schreiben über das elektronische Postfach erhalten haben, wird Ihnen bei der Anmeldung im Online-Banking automatisch ein Zustimmungs­formular angezeigt. Bestätigen Sie die Änderung dort mit wenigen Klicks.

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QR-Code nutzen
Sie haben ein persönliches Schreiben über das elektronische Postfach oder per Post erhalten. Scannen Sie den dort abgebildeteten QR-Code, geben Sie die zugehörige PIN aus dem Brief ein und erteilen Sie dann über den Button „Zustimmen” Ihr Einverständnis.

Telefonisch
Rufen Sie in unserem KundenCentrum unter 05251 294-0 an.

Persönlich
Sprechen Sie mit unseren Mitarbeitern vor Ort. Wir erledigen alle weiteren Schritte für Sie.

Stimmen Sie bitte bis zum 5. Oktober 2025 zu

Unser Leistungsversprechen und unsere Dienstleistungen können wir dauerhaft nur dann halten, wenn wir alle Kunden auf derselben Vertragsgrundlage betreuen. Daher benötigen wir zwingend Ihre Zustimmung bis zum 5. Oktober 2025. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter

Die Umsetzung zur Barrierefreiheit entspricht noch nicht vollständig den gesetzlichen Anforderungen. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich an unser KundenCentrum unter 05251 294-0.