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Eine Person guckt auf ein Handy auf demdas Volksbank-Logo zu sehen ist.

EU-Verordnung zur Echtzeitüberweisung

Ab Oktober 2025 gelten aufgrund europäischer Vorgaben neue gesetzliche Bestimmungen zur Abwicklung von „Standard“-Überweisungen in Euro und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). 

Überblick der Veränderungen

Wegfall der Betragsgrenze

Ab dem 5. Oktober 2025 entfällt die derzeit gültige Betragsbegrenzung für Echtzeitüberweisungen.

Verkürzung der Ausführungsfrist

Die Ausführungsfrist für Echtzeitüberweisungen wird von 20 auf 10 Sekunden verkürzt. 

Echtzeitüberweisung auf allen Kanälen

Die EU-Verordnung sieht vor, dass Echtzeitüberweisungen auf allen Kanälen möglich sind. Bisher konnten Echtzeitüberweisungen ausschließlich „online“ getätigt werden. Ab dem 5. Oktober 2025 wird die Echtzeitüberweisung auf allen Kanälen angeboten.

Empfängerüberprüfung/Verification of Payee

Eine zentrale Neuerung ist die Empfängerüberprüfung bzw. „Verification of Payee“ (kurz: VOP) bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen innerhalb der EU/EWR. Diese Überprüfung soll betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen verhindern und so den Schutz des Zahlers erhöhen.

Welche Vorteile entstehen Ihnen als Kunde?

  • Zusätzliche Sicherheit bei der Erteilung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen
  • Einfache und schnelle Transaktion möglich
  • Die Echtzeitüberweisung steht Ihnen 24/7 an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung

Ihre Zustimmung bis zum 5. Oktober 2025

Die Änderungen im Überweisungsverkehr müssen wir in den mit Ihnen vereinbarten Geschäftsbedingungen zum Zahlungsverkehr nachvollziehen. Zudem passen wir weitere Dienstleistungen im Zahlungsverkehr und damit verbundene Kundenbedingungen an. Wir haben Sie darüber bereits im Juli per Brief oder Postfach-Nachricht informiert.

Die sich für Sie daraus ergebenen Änderungen haben wir Ihnen hier übersichtlich und detailliert zusammengestellt:

So einfach können Sie zustimmen

Im Online-Banking

Sofern Sie unser Online-Banking nutzen und Ihr Schreiben über das elektronische Postfach erhalten haben, wird Ihnen bei der Anmeldung im Online-Banking automatisch ein Zustimmungs­formular angezeigt. Bestätigen Sie die Änderung dort mit wenigen Klicks.

Zum Online-Banking

QR-Code nutzen
Sie haben ein persönliches Schreiben über das elektronische Postfach oder per Post erhalten. Scannen Sie den dort abgebildeteten QR-Code, geben Sie die zugehörige PIN aus dem Brief ein und erteilen Sie dann über den Button „Zustimmen” Ihr Einverständnis.

Telefonisch
Rufen Sie in unserem KundenCentrum unter 05251 294-120 an.

Persönlich
Sprechen Sie mit unseren Mitarbeitern vor Ort. Wir erledigen alle weiteren Schritte für Sie.

Stimmen Sie bitte bis zum 5. Oktober 2025 zu!

Unser Leistungsversprechen und unsere Dienstleistungen können wir dauerhaft nur dann halten, wenn wir alle Kunden auf derselben Vertragsgrundlage betreuen. Daher benötigen wir zwingend Ihre Zustimmung bis zum 5. Oktober 2025. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Eine junge Frau sitzt an ihrem Schreibtisch mit aufgeklapptem Laptop und schaut lächelnd auf ihr Handy

Empfängerüberprüfung

Mehr Sicherheit für Ihre Zahlungen durch den automatischen Abgleich von IBAN und Namen. Die Änderung gilt spätestens ab 9. Oktober 2025 für alle „Standard“- und Echtzeitüberweisungen innerhalb der EU.

Mehr erfahren

Die Umsetzung zur Barrierefreiheit entspricht noch nicht vollständig den gesetzlichen Anforderungen. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich an unser KundenCentrum unter 05251 294-0.