Wenn Sie in Ihrem Auslandsurlaub überraschend krank werden oder Ihnen ein Unfall passiert, zahlt Ihre gesetzliche Krankenversicherung nur in den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht und nur in dem Umfang, den die Krankenkasse des Gastlandes vorsieht. Mit der Auslandsreise-Krankenversicherung gehen Sie auf Reisen weltweit kein Risiko ein.