Nutzen Sie Anleihen für Ihre Geldanlage, um am Börsengeschäft teilzuhaben. Dabei verleihen Sie Ihr Geld an Unternehmen oder Institutionen und erhalten dafür regelmäßige Zinszahlungen. Am Ende der Laufzeit haben Sie Anspruch auf die vollständige Rückzahlung des eingesetzten Geldes. Zudem profitieren Sie von möglichen Wertsteigerungen.
Anleihen
Kurz-, mittel- und langfristig Geld anlegen
Anleihen sind festverzinsliche oder variabel verzinsliche Wertpapiere, die in der Regel direkt an der Börse gehandelt werden. Sie eignen sich für eine kurz-, mittel- und langfristige Geldanlage. Mit einem Kauf leihen Sie Ihr Geld für eine feste Laufzeit den Emittenten. In der Regel sind das Unternehmen, Banken oder der Staat. Die Kreditwürdigkeit des Emittenten entscheidet über das Risiko der Geldanlage. Anleihen werden an der Börse gehandelt. Ihr Preis hängt von der Laufzeit, der Bonität des Emittenten, dem Nominalzins und dem allgemeinen Zinsniveau ab. Am Ende der Laufzeit erhalten Sie den Nennbetrag Ihres eingesetzten Kapitals zurück. Anleihen können Ihnen grundsätzlich auf zwei Arten Ertrag bringen: in Form von Zinszahlungen sowie in Form von Wertsteigerungen – beispielsweise durch Kursgewinne.
Risiken bei der Geldanlage in Anleihen
- Risiko des Geldverlustes wegen Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit des Emittenten
- Abhängigkeit von Wertveränderungen des zugrunde liegenden Referenzwertes
- Verluste aus Devisenkursschwankungen bei Wertpapieren auf fremde Währung
- Liquiditätsrisiko bei Anleihen, die nicht an der Börse notiert sind
- geringerer Ertrag bei vorzeitiger Rückzahlung
Fragen & Antworten
Anleihen werden in der Regel direkt an der Börse gehandelt. Sie können diese auch während ihrer Laufzeit an der Börse kaufen oder verkaufen.
Sofern Sie über dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Verheiratete liegen oder keinen Freistellungsauftrag gestellt haben, unterliegen die Zinszahlungen und Veräußerungsgewinne der Abgeltungssteuer (25 Prozent) zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Die Banken führen die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
Unsere Beratung
Gerne beraten wir Sie ausführlich und finden mit Ihnen gemeinsam die richtige Spar- und Anlageform – passend zu Ihren Wünschen.
Wichtige Hinweise zu Risiken von Anlageprodukten
Die hier angebotenen Informationen enthalten nur allgemeine Hinweise zu einzelnen Arten von Finanzinstrumenten. Sie stellen die Chancen und Risiken der Anlageprodukte nicht abschließend dar und sollen eine ausführliche und umfassende Aufklärung und Beratung nicht ersetzen. Detaillierte Informationen über Anlagestrategien und einzelne Anlageprodukte einschließlich damit verbundener Risiken, Ausführungsplätze sowie Kosten und Nebenkosten stellt Ihnen Ihre VerbundVolksbank OWL vor Umsetzung einer Anlageentscheidung im Rahmen der Beratung zur Verfügung.