Rahmenbedingungen einer nachhaltigen Unternehmensführung

Aktuelle politische Entwicklungen wie z. B. der Europäische Green Deal, die Sustainable Finance, die Novelle der Nachhaltigkeitsberichterstattung oder das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verlangen zunehmend von Unternehmen, Verantwortung für die Auswirkungen ihres Wirtschaftens zu übernehmen. Im Folgenden geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die politischen Ziele sowie einige wichtige regulatorische Vorschriften, die derzeit umgesetzt werden.
 

Agenda 2030

Ziele der Weltgemeinschaft

Mit der Agenda 2030 hat sich die Weltgemeinschaft 17 Ziele (Sustainable Develpoment Goals, SGDs) für ein sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung gesetzt. Die 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedeten 17 Ziele der Agenda 2030 richten sich an alle: Staaten, Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und jede und jeden Einzelnen.

   

European Green Deal

Europäische Ziele

Der Europäische Grüne Deal (European Green Deal, EGD) ist ein politisches Projekt der Europäischen Kommission, das 2019 beschlossen wurde. Ziel des Maßnahmenpakets ist, bis 2050 Klimaneutralität in Europa zu erreichen. Bis 2030 soll der Ausstoß von Treibhausgasen bereits um 55 Prozent gesenkt werden. Der Green Deal soll zu nachhaltigem Wachstum führen und verknüpft soziale, ökologische und wirtschaftliche Faktoren. Er ist damit ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 und des Pariser Klimaabkommens und weist Europa eine globale Vorreiterrolle zu.

Entwicklungspolitisch bedeutsame Initiativen enthält der European Green Deal in den Bereichen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, erneuerbare Energien, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft, entwaldungsfreie Lieferketten und nachhaltige Lebensmittelproduktion.

Die IHK-Organisation stellt einen interaktiven Überblick zum Stand und den wirtschaftlichen Auswirkungen der über 50 Initiativen der EU-Kommission im Rahmen des Green Deal zur Verfügung.

Zur DIHK – Überblick Green Deal

   

Konkrete Maßnahmen in der Umsetzung

Die Pariser Klimaziele der EU und die nachhaltigen Entwicklungsziele der UN sind ehrgeizig. Um diese Ziele zu erreichen, setzt die Politik auf eine umfassende Transformation der Wirtschaft und des Finanzsektors. Die Nachhaltigkeit soll im Kerngeschäft aller Unternehmen verankert werden. Zur Umsetzung setzen die Verantwortlichen auf einen Mix aus rechtlichen Vorgaben und finanziellen Anreizen.

Einbindung der Finanzwirtschaft

Eine Schlüsselrolle in der Umsteuerung hin zu mehr Nachhaltigkeit kommt laut Politik den Finanzmärkten zu. Die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) schätzt, dass jährlich fünf bis sieben Billionen US-Dollar in die nachhaltige Entwicklung fließen müssen, um die Ziele der Agenda 2030 (SDGs) umsetzen zu können. Das erfordert eine Neuausrichtung von öffentlichen und privaten Investitionen sowie eine neue, auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Finanzkultur.

Quelle: Rat für nachhaltige Entwicklung

Nachhaltige Investitionen stärken

Mit dem 2018 verabschiedeten und 2021 erweiterten EU-Aktionsplan („Aktionsplan Sustainable Finance“) hat die EU eine Strategie vorgelegt, mit der nachhaltige Investitionen innerhalb Europas gestärkt werden sollen. So wurde unter anderem die EU-Taxonomie beschlossen, die als Klassifikationssystem definiert, was konkret unter einer „nachhaltigen Investition“ zu verstehen ist. Außerdem sollen Unternehmen zukünftig verstärkt über Nachhaltigkeitsaspekte berichten müssen, damit Investoren diese wichtigen Informationen in ihre Investitionsentscheidungen einfließen lassen können. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu verbessern, um die Nachhaltigkeitsziele der EU, insbesondere die Klima- und Emissionsreduktionsziele für 2030 und 2050, zu erreichen.

Quelle: Rat für nachhaltige Entwicklung

Mehr zu EU-Taxonomie erfahren

Neue oder umfassendere Berichtspflichten

Seit dem Geschäftsjahr 2017 müssen große Unternehmen in der EU berichten, wie sich ihre Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft auswirkt. In Deutschland sind gemäß des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes aktuell rund 550 Unternehmen berichtspflichtig.

Um die Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsaspekten effektiver zu gestalten, wurde auf EU-Ebene Ende 2022 die Corporate Sustainability Reporting Direktive (CSRD) verabschiedet. Die neue Richtlinie mit ihren EU-weit einheitlichen Standards, sieht eine deutliche Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung innerhalb der EU vor: So sind die geforderten Berichtsanforderungen wesentlich detaillierter und umfangreicher als die aktuellen Regelungen. Außerdem wird der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen stark ausgeweitet – statt ca. 12.000 Unternehmen müssen zukünftig ca. 50.000 Unternehmen innerhalb der EU zu Nachhaltigkeitsaspekten berichten. Die CSRD knüpft dabei an andere internationale Berichtsstandards an, sorgt somit für mehr Einheitlichkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur nachhaltigen Transformation der europäischen Wirtschaft dar.

Quelle: Rat für nachhaltige Entwicklung

Mehr zu CSRD erfahren

Förderung von Innovationen

Der Innovationsfonds der EU ist ein Fördertopf, dessen Mittel sich aus den Versteigerungen der Emissionsberichtungen im Europäischen Emissionshandel speist. Für den Zeitraum 2020 bis 2030 stehen mindestens 38 Milliarden Euro zur Verfügung. Über Ausschreibungen werden Projekte gefördert, die den Einsatz CO2-armer Technologien in der Industrie voranbringen. Im Fokus steht die Dekarbonisierung der energieintensiven Industrie, die Erzeugung erneuerbarer Energien und Energiespeicher.

Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)

Mehr zu EU-Innovationsfonds erfahren

Verantwortungsvolle Lieferketten

Millionen Menschen leben weltweit in Elend und Not, weil soziale Mindeststandards wie das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit missachtet werden. 79 Millionen Kinder arbeiten weltweit unter ausbeuterischen Bedingungen: in Textilfabriken, Steinbrüchen oder auf Kaffeeplantagen – auch für unsere Produkte.

Um das zu ändern, hat die Bundesregierung das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, verabschiedet. Es verpflichtet ab 1. Januar 2024 Unternehmen mit mind. 1.000 Beschäftigten Sorgfaltspflichten in ihrer Wertschöpfungskette zu erfüllen, um negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt zu identifizieren, anzugehen und zu beheben. An einem ähnlichen Vorhaben wird seit Anfang 2022 auf EU-Ebene gearbeitet: Mit der geplanten Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) sollen für große Unternehmen europaweit einheitliche Sorgfaltspflichten für Umwelt und Menschenrechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette verpflichtend gemacht werden.

Quelle: Rat für nachhaltige Entwicklung

Mehr erfahren

Unsere Beratung

Beratung

Gerne beraten wir Sie ausführlich und finden mit Ihnen gemeinsam die Finanzierung, die zu Ihren Wünsche passt.

Termin vereinbaren

Bildquelle Agenda 2023: Vereinte Nationen (UN)

SDG-Guidelines