Mietbürgschaft

Mit der R+V-MietkautionsBürgschaft profitieren Sie von mehr finanzieller Flexibilität. Anstelle eines Kautionssparbuchs oder einer Barkaution übernimmt die R+V für den Mieter eine Mietkautionsbürgschaft gegenüber dem Vermieter. Das schont das Budget des Mieters und erspart dem Vermieter den Aufwand für die Verwaltung des Kautionssparbuchs.

Vorteile

Für Sie als Mieter:

  • mehr finanzielle Flexibilität, weil die Mietkaution nicht in bar gestellt werden muss
  • keine Doppelbelastung, wenn Sie die Kaution Ihrer alten Wohnung noch nicht zurückerhalten haben
  • beitragsfreie Rückgabe innerhalb des ersten Monats, wenn Ihr Vermieter die Bürgschaft nicht akzeptiert
  • günstiger Jahresbeitrag – keine zusätzlichen Gebühren für Abschluss und Kontoführung
  • keine Mindestvertragslaufzeit
 

Für Vermieter:

  • kein Verwaltungsaufwand für die Abrechnung der Kautionssparbücher
  • R+V-MietkautionsBürgschaft steht ab dem ersten Tag in voller Höhe zur Verfügung
  • maximale Sicherheit – die R+V übernimmt Mietkautionen bis zur gesetzlich zulässigen Höchstgrenze von drei Monatskaltmieten

So funktioniert's

Sie beantragen bei der R+V die R+V-MietkautionsBürgschaft. Die R+V stellt Ihnen die Mietkautionsbürgschaft aus und Sie übergeben diese an Ihren Vermieter. Wird die Bürgschaft nicht mehr benötigt, lassen Sie sich die darauf abgedruckte Bürgschaft-Enthaftungserklärung von Ihrem Vermieter unterschreiben und senden sie zurück an die R+V. Der Vertrag wird dann beendet und zu viel gezahlte Beiträge werden an Sie als Mieter auf den Tag genau erstattet.

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Beratung zur Mietbürgschaft

Gerne beraten wir Sie ausführlich. Gemeinsam mit unserem Partner, der R+V Versicherung, bieten wir Ihnen individuelle Lösungen für Ihre Absicherungswünsche an.

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